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Tierhalter
haftpflichtversicherung









Tierhalterhaftpflicht: Das Wichtigste in Kürze


Extra Absicherung für Hunde- oder Pferdehalter

Tiere verpflichten: Auch wenn Ihr Hund oder Ihr Pferd sehr gut erzogen ist, lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Als Tierhalter haften Sie in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht - auch wenn Sie selbst keine Schuld tragen.


Auf Ihrer Seite: Die Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko, übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.


Schutz nach Maß: Je nach Ihrem individuellen Sicherheitsbedürfnis können Sie mit der Tierhalterhaftpflicht Schäden bis zu einer Höhe von 30 Millionen Euro absichern.


Umfassender Schutz: Versichert sind auch Miteigentümer, Mithalter oder Hüter.













Für alle Schäden, die ihr Tier bei anderen anrichtet, haben Sie als Halter einzustehen. Ohne geeignete Haftpflichtversicherung müssen Sie deshalb in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden zahlen, die Ihr Hund oder Pferd verursacht.

Mit der Hundehaftpflichtversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor diesen unkalkulierbaren Folgen.

Individuell: Versicherungssummen bis 30 Millionen Euro wählbar.

Umfassend: Miteigentümer, Mithalter und Hüter sind in der Tier-halterhaftpflicht der Allianz immer mitversichert.

Personen, Sach- und Vermögensschäden:

Wir übernehmen mit der Tierhalterhaftpflicht den Schadensersatz, wenn er berechtigt ist, und wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab – wenn es sein muss, auch vor Gericht.

Mietsachschäden
Unsere Parrtner übernehmen auch Schäden an gemieteten oder gepachteten Immobilien, wenn sie nicht auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind.

Forderungsausfalldeckung: Erleiden Sie durch das Tier eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, kommt Ihre Tierhalter-haftpflicht für Ihre Ansprüche auf, wenn der Halter des verursachenden Tieres nicht zahlen kann.







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