Der Versicherungsvertreter hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem ersicherungsunternehmen,
noch besitzen Vers. - Unternehmer keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von über 10 % der Stimmrechte oder Kapitals am Versicherungsvertreter